(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Maklertätigkeiten zwischen Immobilien CaRe, Inh. Calogero Restivo, Hitdorfer Str. 302, 51371 Leverkusen (nachfolgend „Makler“) und seinen Kunden (Interessenten und Eigentümern, nachfolgend „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Makler bietet Dienstleistungen im Bereich der Vermittlung von Immobilien (Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung) an. Dazu gehört das Nachweisen von Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über Immobilien.
(2) Ein Maklervertrag kommt durch ausdrückliche Vereinbarung zustande. Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen der Textform (§ 656a BGB); dasselbe gilt für Verträge über die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum (§ 2 Abs. 1 WoVermRG). Die Textform ist z. B. durch E-Mail gewahrt. In allen übrigen Fällen kann ein Maklervertrag auch dadurch zustande kommen, dass der Kunde in Kenntnis eines ausdrücklichen und eindeutigen Provisionsverlangens die Maklerleistungen in Anspruch nimmt.
(1) Alle vom Makler übermittelten Informationen, Angebote und Exposés sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Sie sind streng vertraulich zu behandeln.
(2) Die Weitergabe von Objektdaten und Informationen an Dritte ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Maklers in Textform untersagt. Gibt der Kunde Informationen unbefugt an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) ab, ist der Kunde dem Makler zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht und ist fällig, sobald ein rechtswirksamer Hauptvertrag (z. B. Kaufvertrag oder Mietvertrag) über das vermittelte oder nachgewiesene Objekt zustande kommt. Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit ist hierfür ausreichend.
(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach den im jeweiligen Angebot, Exposé oder Maklervertrag explizit genannten Sätzen.
(3) Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, bei denen der Käufer Verbraucher ist, gelten die §§ 656a bis 656d BGB. Ist der Makler für beide Parteien des Kaufvertrags tätig, kann die Provision nur so vereinbart werden, dass sich beide Parteien in gleicher Höhe verpflichten (§ 656c BGB). Hat nur eine Partei den Makler beauftragt, kann die andere Partei nur zur Zahlung von höchstens der Hälfte der Gesamtprovision verpflichtet werden; ihr Anteil wird erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihren Anteil gezahlt hat und dies nachgewiesen ist (§ 656d BGB).
(4) Bei der Vermittlung von Mietverträgen über Wohnraum gilt das Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Vom Wohnungssuchenden kann der Makler eine Provision nur verlangen, wenn er ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder einem anderen Berechtigten den Auftrag eingeholt hat, die Wohnung anzubieten.
(1) Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen und Pläne vom jeweiligen Eigentümer oder Dritten stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Angaben übernimmt der Makler nicht. Es obliegt dem Kunden, die Objektangaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. § 5 Abs. 2 bleibt unberührt.
(2) Der Makler haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Sofern der Maklervertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. über das Internet, per E-Mail oder Telefon) abgeschlossen wurde, steht Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die separate Widerrufsbelehrung ist Bestandteil des Angebotsverfahrens.
Der Makler ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Maklervertrag ist der Sitz des Maklers.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Maklers (Leverkusen).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.